Connect with us

Anfänger?

Was darf ich alles mit meiner Drohne?? Ein FAQ

Was darf ich alles mit meiner Drohne?? Ein FAQ -
Bildquelle: Falk Rehfeld

In unserem FAQ zum Thema RECHT und PFLICHT im Umgang mit Drohnen zeigen wir Euch, was und wo alles geflogen werden darf. Nachbars Grundstück ist Tabu? Darf ich in der Stadt fliegen? Wie kann ich gewerblich fliegen? Alle diese Fragen klären wir für Euch.

Advertisement

Anfänger?

Die erste Drohne: Was Einsteiger zu beachten haben

Sony Airpeak Drohne im Flug

Das Drohnenfliegen erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit: Ob für atemberaubende Luftaufnahmen, beeindruckende Flugmanöver oder einfach nur als technische Spielerei – Drohnen bieten eine Vielzahl an spannenden Möglichkeiten für Hobbypiloten und darüber hinaus.

Doch einfach beim Händler des Vertrauens kaufen und direkt losfliegen, so einfach ist es nicht. Wer sich erstmals eine Drohne zulegt, sollte sich über eine Reihe an verschiedenen Aspekten informieren. Dazu gehört, neben den rechtlichen Vorschriften und Verordnungen, unter anderem auch die Pflicht zum Abschließen einer Drohnenversicherung.

Die erste Drohne: Was Einsteiger zu beachten haben -

Die Qual der Wahl: Die richtige Drohne finden

Beim Einstieg in die Welt der Drohnen sieht man sich schnell einer großen Auswahl an Modellen gegenüber – doch welches ist am besten geeignet und worauf ist bei der Kaufentscheidung zu achten?

Technische Aspekte

Vor dem Kauf einer Drohne sollte sich erst einmal die Frage gestellt werden: Warum überhaupt möchte ich mir eine Drohne zulegen, welche Erwartungen habe ich eigentlich?

Es sollte in jedem Fall auf die maximale Flugzeit der Drohne geachtet werden, ist diese doch ausschlaggebend für das Flugerlebnis. Im selben Zuge ist es interessant zu wissen, ob im Lieferumfang bereits zusätzliche Batterien enthalten sind. Auch sollte ein Auge auf die GPS-Verbindung geworfen werden, diese ist bis auf Spielzeugdrohnen jedoch standardgemäß meist vorhanden – ebenso wie grüne Blinklichter, die bei Nachtflügen Pflicht sind. Zudem kann sowohl für angehende Hobbypiloten, aber auch für erfahrene Flieger eine Hinderniserkennung sinnvoll sein.

Neben dem Fliegen an sich stellt ein besonderer Reiz von Drohnen oftmals die kreativen Möglichkeiten zur Fotografie und Videoaufnahmen dar. Dabei sollte neben der Auflösung der Kamera auch auf die bereitgestellten Formate der Aufzeichnungen geachtet werden. Zudem können weitere Funktionen, wie etwa Hyperlapse oder ActiveTrack, interessant sein und die Auswahl des passenden Modells beeinflussen.

Kategorisierung nach europäischer Drohnenverordnung

Neben den technischen Aspekten sollte man sich zudem mit den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung vertraut machen. Diese unterteilt Drohnen in verschiedene Kategorien, die wiederum mit verschiedenen Regelungen verbunden sind. Die „offene“ Kategorie umfasst dabei die deutliche Mehrheit der in Deutschland fliegenden Drohnen und ist in drei Unterkategorien sowie vier Risikoklassen unterteilt. Man sollte bereits vorab wissen, wie sich das Startgewicht der Drohne auf die gesetzlichen Vorgaben auswirkt, können diese doch eine entscheidende Rolle bei der finalen Kaufentscheidung spielen.

Unterkategorie A1: Die klassische Hobby-Drohne

Die Unterkategorie A1 umfasst sowohl Spielzeugdrohnen als auch weitere leichtgewichtige Modelle. Die benötigten Qualifikationen sind einfach zu erlangen – oder im Fall der Spielzeugdrohne ohne Kamera gar nicht erst gefordert. In beiden Fällen dürfen keine Menschenmassen überflogen werden.

Risikoklasse C0
  • Startgewicht von unter 250 Gramm
  • Unbeteiligte Personen dürfen überflogen werden
  • Keine besonderen Qualifikationen benötigt (sofern ohne Kamera)
Risikoklasse C1
  • Startgewicht von unter 900 Gramm
  • Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen werden
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt
Die erste Drohne: Was Einsteiger zu beachten haben -

Das Startgewicht der Drohne spielt eine entscheidende Rolle bei der Kategorisierung durch die europäische Drohnenverordnung sowie die damit verbundenen Vorgaben.

Unterkategorie A2: Für Piloten mit Hang zu Nahaufnahmen

Die Unterkategorie A2 umfasst die Risikoklasse C2, welche das Heranfliegen an unbeteiligte Personen so nah wie in keiner anderen Klasse von Drohnen mit benötigter Qualifikation erlaubt.

Risikoklasse C2
  • Startgewicht von unter 4 Kilogramm
  • Mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen
  • Langsamflugmodus; erlaubte Annäherung an unbeteiligte Personen von bis zu 5 Metern
  • EU-Fernpilotenzeugnis A2 benötigt

Unterkategorie A3: Für die schweren Modelle

Die Unterkategorie A3 erlaubt das Fliegen von deutlich größeren und schwereren Modellen – allerdings wird hier auch ein nicht unerheblicher Abstand zu unbeteiligten Personen und bestimmten Gebieten gefordert.

Risikoklasse C2, C3, C4
  • Startgewicht von unter 25 Kilogramm
  • Abstand zu besiedelten Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten und Erholungsgebieten von mindestens 150 Meter
  • Es dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Flugbereich befinden
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt

Nach dem Kauf: Vor dem Flug

Sollte man sich für ein Modell entschieden haben und endlich durchstarten wollen, so stehen vor Abflug noch einige Punkte auf der To-do-Liste, die abgearbeitet werden müssen.

Drohnen-Führerschein

Wie bereits erwähnt sieht es die europäische Drohnenverordnung vor, dass je nach Gewicht und Einsatzzweck der Drohne bestimmte Zertifikate bzw. Führerscheine erlangt werden müssen.

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Mindestvoraussetzung für die meisten Drohnenpiloten. Umfasst grundlegende Kenntnisse zu Sicherheit und Vorschriften. Beinhaltet ein Online-Training sowie eine anschließende Online-Theorieprüfung.
  • EU-Fernpilotenzeugnis A2: Für schwerere Drohnen oder Flüge in näherer Umgebung von Personen. Erfordert neben dem A1/A3-Zertifikat ein praktisches Selbststudium sowie eine Theorieprüfung bei anerkannter Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes.

Drohnenversicherung

Ein zentraler Punkt, der viel zu oft unterschätzt wird, ist die Absicherung gegen mögliche Schäden durch Drohnen. Besonders Wind und Wetter, technische Probleme oder Falschkalkulationen des Piloten können schnell zu unerwünschten Zwischenfällen führen. Wenig überraschend besteht in Deutschland dementsprechend eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen – diese Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden durch geschädigte Gegenstände oder sogar Personen. Viele Versicherungsanbieter haben entsprechende Policen und Tarife, die sowohl Freizeitflieger als auch professionelle Piloten abdecken.

Registrierung und Kennzeichnung

Mit Ausnahme von Spielzeugdrohnen muss ein jedes der unbemannten Luftfahrzeuge registriert werden. Verantwortlich für die Umsetzung ist der Pilot selbst, dazu wird sich im ersten Schritt beim Luftfahrt-Bundesamt einmalig angemeldet – benötigt wird hierzu die vorab abgeschlossen Drohnenversicherung sowie eine Registrierungsgebühr von 20€ für Privatpersonen.

Nach Registrierung erhält der Besitzer eine elektronische Identifikationsnummer (e-ID), die selbst ausgedruckt und als Kennzeichen gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Bei den Risikoklassen C1, C2, C3 und C4 ist es zudem notwendig, dass eine Fernidentifizierung des unbemannten Luftfahrzeugs via Remote-ID möglich ist. Dazu muss die e-ID in der Geräte-Software hinterlegt werden.

Alles geregelt: Endlich durchstarten!

Ist die Drohne gekauft, der Führerschein absolviert und auch sonst alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, dann ist es nun endlich Zeit zum Abflug. Auch hierbei sind einige Regeln zu beachten, damit man sich rechtskonform und möglichst sicher im deutschen Flugraum bewegt.

Flug-Richtlinien

Neben den spezifischen Regelungen der einzelnen Risikoklassen, gibt es auch einige allgemeine Vorschriften, die für Drohnenpiloten zu beachten sind. So müssen etwa die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte stets berücksichtigt werden und sich beim Überflug oder beim Veröffentlichen von Bildmaterial im Regelfall Genehmigungen eingeholt werden – auch ist es meist nicht gestattet, sich mit seiner Drohne in die direkte Nähe von Wohngebieten zu begeben.

Die erste Drohne: Was Einsteiger zu beachten haben -

Ohne Sondergenehmigung ist gemäß der europäischen Drohnenverordnung ein seitlicher Abstand von 100 Metern zu Wohngebieten vorgeschrieben. 

Die Maximalhöhe von 120 Metern darf ohne explizite Ausnahmen nicht überschritten werden, die Drohne muss stets im Blickfeld des Piloten sein und ausgewiesene Sperrzone vor Abflug nachgeschaut und dann in entsprechendem Umfang umflogen werden. Dazu zählen neben Krankenhäusern und Militärgelände auch Flughäfen, zu denen immer mindestens 1,5 Kilometer Abstand eingehalten werden müssen – ansonsten kann der Flugverkehr erheblich beeinträchtigt werden.

 

Übung (und Pflege) macht den Meister

Einsteiger sollten sich zunächst in sicheren Umgebungen mit den grundlegenden Steuerungsfunktionen vertraut machen. Offene Flächen abseits von Häusern bieten ideale Bedingungen, um erste Flugmanöver zu üben. Dabei ist es wichtig, auf geeignete Wetterbedingungen zu achten, da starker Wind oder Regen die Kontrolle der Drohne erheblich erschweren können.

Ein regelmäßiger Check der Technik, insbesondere der Akkus und Propeller, erhöht die Sicherheit und die Lebensdauer der Drohne und sollte nicht vernachlässigt werden. Sowohl vor Abflug als auch nach der Landung ist die richtige Pflege das A und O, um mit seiner Drohne möglichst lange Freude haben zu können.

Continue Reading

Trending