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Erste C1 Zertifizierung für eine Kameradrohne: TÜV Rheinland zertifiziert die DJI Mavic 3

DJI Mavic 3 Cine

Das wichtigste in Kürze:

  • UAS der Mavic 3-Serie von DJI erhält Zertifizierung
  • Dies ist die erste Zertifizierung für ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Die DJI Mavic 3 ist somit die erste Kameradrohne mit dieser Zertifizierung
  • Die C1 Zertifizierung erlaubt der Mavic 3-Serie von DJI als erste Drohne den Einsatz in Regionen in denen andere Drohnen nicht launchen dürfen.

Das C1 Zertifikat ist sogar im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gültig.

Erste C1 Zertifizierung für eine Kameradrohne: TÜV Rheinland zertifiziert die DJI Mavic 3 -

Die erste Zertifizierung für eine Drohne nach der neuen EU-Verordnung (EU) 2019/945 für zivile unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) wurde DJI erteilt. Dazu haben Experten des internationalen Prüfdienstleisters TÜV Rheinland das Mavic 3-System umfassend getestet und in allen Kategorien, die für den Status der Drohnenklasse C1 erforderlich sind, für konform befunden: mechanische Festigkeit; sichere Steuerbarkeit unter weitreichenden Flug- und Betriebsbedingungen einschließlich dem testen von Geräuschen bis zu 83dB Schallleistungspegel maximale Lautstärkeausgangsleistung unter Beibehaltung der Schwebegenauigkeit, gehörten zum Umfang der sogenannten EU-Baumusterprüfung. Um die Zertifizierung für die Klasse C1 zu bekommen, müssen die Systeme unter anderem über ein Fernidentifizierungssystem und eine zuverlässige Datenübertragung sowie eine Datenschnittstelle für die Geo-Sensibilisierung vorweisen, um den Beschränkungen im Luftraum gerecht zu werden.

Erste C1 Zertifizierung für eine Kameradrohne: TÜV Rheinland zertifiziert die DJI Mavic 3 -

Welchen Vorteil hat die Zertifizierung beim Fliegen in der Offenen Kategorie A1

Die mit dieser Zertifizierung verbundene Bezeichnung C1 bedeutet, dass die UAS der Mavic 3-Serie von DJI jetzt in der offenen Kategorie A1 fliegen dürfen.

Zuvor durfte sie nur mit einer offiziellen Genehmigung für die meisten Flugmanöver eingesetzt werden. In der Unterkategorie A1 werden Bereiche genannt, an denen Menschenansammlungen und belebte Orte eher nicht dazugehören. Außerdem können Piloten von zertifizierten C1-Drohnen im Nahbereich fliegen, ohne im Besitz des EU-Fernpilotenzertifikats zu sein oder einen Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass ich mit meiner Mavic 3 Pro in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen darf und die A2-Prüfung „Remote Piloting License“ nicht mehr ablegen muss.

Die Zertifizierung gilt auch für bereits gekaufte UAS der Maciv 3-Serie von DJI. Voraussetzung ist die erforderliche Firmware-Aktualisierung sowie die entsprechende Beantragung und Bestätigung der Kennzeichnung beim Hersteller

  • Folgend liste ich euch noch die verbindlichen  Änderungen der europäischen Drohnenverordnung auf, der die Mavic 3 mit der C1-Zertifizierung nun unterliegt:
  • Geräuschegrenzwert von 83db
  • bei ActiveTrack Intelligent Flight Mode zum Filmen von Personen/Objekten ist der Abstand auf 50m begrenzt. Bei über 50m hinaus wird der ActiveTrack deaktiviert
  • automatisches ein- oder ausschalten der Hilfs-LEDs bei Einsatz
  • LEDs der vorderen Ausleger an der Drohne blinken für die Einschaltdauer der Drohne

 

Was musst Du beachten?

Um das neue Kennzeichnungsschild der Klasse C1 für die Mavic 3-Serie zu bekommen, wird es nach Angaben von DJI ab Q4/2022 für alle DJI-Kunden ein Antragsverfahren geben. Ob Du das Kennzeichnungsschild jedoch erlangen möchtest ist dir überlassen, denn es ist auf freiwilliger Basis. Da es jedoch kostenlos beantragt werden kann, kann ich es nur empfehlen. Der Ablauf ist zudem super einfach. Du benötigst lediglich die Seriennummer deiner Drohne und musst bestätigen, dass Du sie auf die erforderliche Firmware für die C1-Zertifizierung aktualisiert hast.

DJI erwähnt zudem, dass neben der C1-Zertifizierung für die Mavic 3-Serie, die neue europäische Drohnenverordnung auch für andere schon bestehende und auch künftige Drohnenmodelle eingehalten werden soll. Unterstützt wird dies durch eine enge Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden, um so weitere Drohnenzertifikate zu erhalten.

Erste C1 Zertifizierung für eine Kameradrohne: TÜV Rheinland zertifiziert die DJI Mavic 3 -

 

Die unterschiedlichen Drohnen-Klassen

Unbemannte Fluggeräte werden in Europa in sieben Drohnen-Klassen (C0 bis C6) eingeteilt. Die unterschiedlichen Klassen zeigen, dass jede Drohne bei Zusammenstoß mit Mensch, Tier und Sachwerten unterschiedliche Gefahren mit sich bringt.

Das Hauptkriterium für die Einteilung in die sieben Drohnen-Klassen ist das Abfluggewicht des Systems. Genauer gesagt dessen Bewegungsenergie. Je massiver deine Drohne also ist, desto mehr Anforderungen ist sie ausgesetzt. Diese Anforderungen dienen jedoch dazu, das Unfallrisiko durch integrierte Sicherheitsfunktionen zu minimieren. Mit steigender Kategorie steigen auch die Anforderungen an die Pflichten von Fernpiloten beziehungsweise Besitzer von Drohnen. Dazu gehören beispielsweise die Registrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA), der Nachweis bestimmter Kenntnisse, sowie die Kennzeichnung Deiner Drohne.

Wenn Du deine Drohne privat nutzt ist für Dich die sogenannte „offene Kategorie“ von Bedeutung.

Erste C1 Zertifizierung für eine Kameradrohne: TÜV Rheinland zertifiziert die DJI Mavic 3 -
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Wohin steuert die Drohne? – 3 spannende zukünftige Einsatzbereiche

DJI Mavic 3 Mini Pro

Schon heute werden Drohnen in vielen Bereichen und für verschiedenste Zwecke eingesetzt. Aber ihr Potenzial ist noch lange nicht ausgereizt. Das unbemannte „Lufttaxi“ als Privatjet für jedermann, autonome Drohnen im Zustelldienst oder die Laserdrohne im Einsatz gegen Unkraut in der Landwirtschaft klingen nach Science-Fiction? Dabei ist all das bereits zum Greifen nah. Denn mit Hochdruck wird an neuen Einsatzmöglichkeiten für Drohnen geforscht und gearbeitet. Ein paar besonders spannende stellen wir hier vor:

Unterwegs mit dem autonomen Flugtaxi

Wer heute individuell mit dem Flugzeug reisen möchte, benötigt dafür einen Privatjet – natürlich mit einem Piloten. Für die meisten Menschen ist das zu teuer und zu aufwendig, um mal eben von A nach B zu kommen. Sind vielleicht Drohnenflüge für Personenbeförderung eine Alternative zu Privatjets? In gewisser Weise schon.

Weltweit arbeiten Forscher und Unternehmen bereits an der Entwicklung unbemannter Flugsysteme für die Personenbeförderung. Und einige dieser Systeme sind so gut wie einsatzfähig.

Sie sollen allerdings eine etwas andere Funktion erfüllen als heutige Privatjets. Statt eine luxuriöse, individuelle Reisemöglichkeit zu bieten, sollten sie vielmehr die Mobilität im Alltag verbessern. Verstopfte Straßen sind schon heute ein Problem in vielen Großstädten. Vor allem dort sollen die Drohnen in Zukunft als „Flugtaxis“ Abhilfe schaffen. Schnelle Transfers innerhalb von und zwischen Städten sind das voraussichtliche Einsatzgebiet. Anders als Flugzeuge benötigen Drohnen dabei keine großen Flugplätze für ihre Starts und Landungen. Die klassische Flugreise auf längeren Strecken im Jet ersetzen sie erst mal nicht – aber auch das könnte noch kommen.

Expresslieferung per Drohne

Auch hieran wird bereits fleißig gearbeitet. Drohnen sollen immer mehr Transport- und Lieferaufgaben übernehmen. Interessant ist das natürlich besonders für Zustell- und Lieferdienste. Dort, wo der Paketbote schlecht hinkommt – also etwa auf Inseln oder Berge – könnte die Drohne schnell und unkompliziert einspringen.

Auch große, schwere Lasten von mehreren hundert Kilogramm sollen zukünftig von Schwerlast-Drohnen transportiert werden. Expresslieferungen per Drohnen könnten in Zukunft sogar lebensrettend sein, wenn sie im medizinischen Bereich eingesetzt werden. Dort könnten sie beispielsweise dringend benötigte Medikamente in Katastrophengebiete bringen oder medizinische Proben zeitnah in Laboren abliefern.

Wohin steuert die Drohne? - 3 spannende zukünftige Einsatzbereiche -

Drohnen als Unkrautvernichter

Für die Landwirtschaft sind Drohnen ebenfalls interessant. Hier sollen sie vorwiegend für mehr Nachhaltigkeit und Effizienz sorgen.
Aktuell werden vielerorts bereits Wärmebild-Drohnen eingesetzt, um vor Ernteeinsätzen Rehkitze aufzuspüren. Sie fallen sonst häufig dem Mähdrescher zum Opfer.

Aber Drohnen für die Landwirtschaft sollen in Zukunft noch speziellere Aufgaben übernehmen. Geforscht wird etwa an Systemen, die autonom Anbauflächen auf Schädlinge, Unkräuter, Nährstoff- oder Wassermangel überprüfen. Diese Probleme sollen sie dann punktgenau und bedarfsgerecht beseitigen, indem beispielsweise Unkräuter direkt per Laser entfernt werden. So soll zukünftig Wasser gespart und der Pestizideinsatz minimiert werden.

Auch in der Tierhaltung haben Drohnen Potenzial. In Neuseeland sind entsprechende Modelle bereits als fliegende „Hütehunde“ auf Schaffarmen im Einsatz. Hierzulande könnten sie helfen, Tierbestände vor Wölfen zu schützen. Dabei sollen sogenannte „Pfefferspray-Drohnen“ zum Einsatz kommen.

 

Die Möglichkeiten des Drohneneinsatzes sind noch lange nicht ausgeschöpft und das sind nur einige wenige Beispielsweise dafür. In einigen Fällen, etwa beim Thema „Flugtaxi“, sind es zurzeit vor allem noch Sicherheitsbedenken und Vorschriften, die die Entwicklung bremsen. Technisch jedoch ist vieles bereits umsetzbar.

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