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Drohne fliegen – was darf ich und was ist verboten?

Ein aktueller Zeitungsartikel mit dem treffenden Titel „Drohnen treten den Zivildienst an“ hat mich mal wieder nachdenken lassen. Der Artikel dreht sich zum Glück nicht NUR um negative Presse rund um unsere kleinen Drohnen! Wieso eigentlich Drohnen und was verbinden die Leute mit dem durchaus „gefährlichen“ Wort Drohne nur? Dazu kommen wir später!  Wie immer geht es in besagtem Beitrag einer regionalen Zeitung natürlich um den Schutz der Privatsphäre und was man darf und was nicht. Wäre auch ein Wunder, wenn einfach mal nur positive Presse an die Öffentlichkeit gelangen würde. Grund genug, mal ein kleines FAQ rund um den Einsatz mit unseren geliebten Quadrocopter und Multicoptern zu schreiben!

Drohne fliegen - was darf ich und was ist verboten? -

Sehr schöner Varioframe Quadrocopter – die Form bringt eine extrem gute Lageerkennung mit sich.

Drohnen-FAQ zu aktuellen Gesetzen, Genehmigungen und Kosten

1. Gibt es gesetzliche Regelungen für Drohnen?

Aber sicher gibt es diese. Im privaten Einsatz fallen Multicopter laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Flugmodelle, die laut Gesetz sehr wenig reglementiert sind. Eine Aufstiegserlaubnis wird für Modelle unter 5KG nicht benötigt. Darüber hinaus ist diese zwingend erforderlich! Große Hexa- und Oktokopter fallen hier mit Beladung schnell über die erlaubten 5 KG. Kommerziell genutzte Drohnen unterliegen der Luftverkehrsordnung und benötigen in jedem Falle eine Genehmigung für eine Flughöhe bis 100m. Darüber hinaus wird es schwer mit der Lizenz!

2. WO darf ich Drohnen fliegen lassen?

Grundsätzlich gelten ein paar kleine Regeln zum Flug in der Öffentlichkeit. Erstes Gebot sollte immer das Unterlassen des Fliegens über Menschenansammlungen, Unfällen und sonstigen Aufläufen sein! Die Gefahr ist eines Absturzes ist immer gegeben und die Propeller sind schon sehr gefährlich! Dies unterschätzen viele Leute! Zudem achtet immer auf Schilder an Wäldern und Naturschutzgebieten! Hier ist ein Modellfliegen oft verboten. Als Richtlinie könnt Ihr folgendes nutzen. Fliegen ist nur mit einem Sicherheitsabstand von 1,5km zum nächsten Flugplatz erlaubt und die Drohne muss in Sichtweite des Piloten bleiben. (Flugplätze sind AUCH kleine Segelflugplätze) Als Faustregel gelten hier 300 Meter weit und 100 Meter hoch. Je nach Modell natürlich unterschiedlich! Und IMMER gilt!

Bitte NUR mit Modellhaftpflicht-Versicherung fliegen!  Zu unserer Versicherung für Drohnen

 

3. WER darf Multicopter steuern?

Jeder.

4. Wo bekomme ich als Fotograf oder Freiberufler eine Genehmigung her?

Eine Genehmigung bekommt Ihr bei den jeweiligen Bezirksregierungen (in NRW sind es Düsseldorf und Münster) Die Aufstiegsgenehmigung kostet 250 EUR für  2 Jahre. Auch hier ist eine spezielle Haftpflicht-Versicherung Pflicht! Hier sind alle Landesluftfahrtbehörden aufgeführt.

5. Darf ich überm Nachbar-Grundstück Quadrocopter fliegen?

Ihr dürft NICHT in den räumlich gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eindringen. Also nicht über den Grundstücksgrenzen Fremder fliegen. Natürlich gibt es ein kleines Schlupfloch in der Regelung, doch auch Experten raten : NICHT auf Nachbars Grundstück fliegen. Dies wollen wir auch nicht weiter ausdehen – lasst es einfach! Umso weniger Nachbarn sich genötigt fühlen, umso weniger drängt die Öffentlichkeit nach strengen Regelungen! Leben und Leben lassen!

6. Darf ich Fotos von öffentlichen Gebäuden und Plätzen machen?

Die Seite eines öffentlichen Gebäudes, welche von der Straße aus einfach einsehbar ist, darf natürlich öffentlich gemacht werden. Dies gilt auch für Parks oder Seen, wo kein Verbot besteht. Verboten dagegen ist ein Filmen und Veröffentlichen von Rückseiten oder Innenhöfen, die auch so nicht einsehbar sind. Beispiel: ZOO. Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Fotos, wo Menschen eindeutig identifizierbar sind und hier nicht die Freigabe eingeholt wurde.

Ich hoffe, diese 6 Abschnitte zeigen die gesetzlichen Bestimmungen ordentlich auf und mir ist es ein Anliegen, diese auch einzuhalten! Getreu dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter fliegt bitte anständig und macht keinen BLÖDSINN mit den Drohnen! Apell an die Eltern: Bitte habt ein Auge darauf, wo und wie Euer Kind fliegt! Günstige Modelle gibt es ja bereits unter 50 EUR und auch eine AR Drone wird auf Trödelmärkten oder bei eBay immer günstiger, so dass diese vom Taschengeld schon kaufbar werden! Da die AR Drone von Parrot eine Kamera eingebaut hat, ist es noch wichtiger, die Flüge zu kontrollieren! Bitte tut dies auch!

Gerade in den letzten Monaten haben Multicopter in Form von „Drohnen“ so eine schlechte publicity erhalten, wie noch nie! Die Menschheit verbindet das Wort Drohne bereits mit was bösem, mit etwas, das nichts Gutes vorhat! Und fliegt Ihr dann noch an Nachbars Häusern auf und ab, gibt es Panik, die es in die Presse schafft! Bei schönen Überflügen aus dem Flugsport staunt jeder über die tollen Aufnahmen, doch soweit kommt es seltsamerweise bei uns Multicopter Fliegern nie! Bin gespannt, was Ihr zu dem Thema sagt und freue mich über eine kleine Diskussion!

Beachtet auch die Kommentare – hier findet Ihr noch viele wertvolle Tipps im Umgang mit Eurem Quadrocopter!!

Drohne fliegen - was darf ich und was ist verboten? -